Schutzkonzept des Hundesportvereins Saanenland für den Übungsbetrieb Herbst/Winter 2020

Gemäss der Bestimmungen des Bundesrates vom 13. Janaur 2021 findet unser Übungsbetrieb folgendermassen statt: 


Wenn der Abstand draussen von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, müssen Masken getragen werden. 
Der Gastrobetrieb ist geschlossen. Das Hüttli ist nur offen für die Benutzung der Toilette. Bitte nur eine Person im Hüttli. Es gilt Maskenpflicht. 


Der Übungsbetrieb kann nur in unabhängigen Gruppen mit höchsten 5 Personen (inkl. Übungsleiter) stattfinden. Wenn der Abstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten werden kann, gilt keine Maskenpflicht, sonst schon. 
Wir bitten die Teilnehmenden deshalb eine Maske zu tragen, sobald der Abstand aus was für Gründen auch, nicht eingehalten werden kann.  

Im Gastrobetrieb und in den Innenräumen gelten die Bestimmungen des Bundesrates vom 29. Oktober 2020. Beim Betreten des Hüttli - inklusive Aussenraum - gilt Maskenpflicht. 


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